Gemeindeautonomie bei der Parkplatzerstellungspflicht

Gemeindeautonomie bei der Parkplatzerstellungspflicht

Vergangene Woche endete die Vernehmlassung zur Landratsvorlage „Gemeindeautonomie bei der Parkplatzerstellungspflicht“. Die Birsstadt-Gemeinden begrüssen die Vorlage und bringen ihre Anregungen im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme ein.

Ungeachtet dessen ob in der Agglomeration oder in ländlichen Gebieten, mitten im Zentrum oder am Rand des Siedlungsgebiets – bei Bauvorhaben müssen im Kanton Basel-Landschaft pro Wohneinheit 1,3 Parkplätze erstellt werden. So wollen es das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz und die dazugehörige Verordnung.
Diese gesetzlichen Vorgaben stellen die Gemeinden der Birsstadt in der Praxis immer wieder vor grosse Herausforderungen. Die stadtnahen Agglomerationsgemeinden verfügen über ein dichtes ÖV- und Langsamverkehrsnetz, weshalb immer mehr Einwohnerinnen und Einwohner auf ein Auto verzichten. Die geltenden Vorgaben zur Parkplatzerstellungspflicht führen deshalb zu Leerständen in Einstellhallen und konkurrieren eine naturnahe Aussenraumgestaltung. In den ländlich geprägten Gemeinden der Birsstadt, sowie in peripheren Quartieren ist hingegen eine flexiblere Auslegung der Verordnung erwünscht.

Der Verein Birsstadt begrüsst deshalb die Landratsvorlage «Gemeindeautonomie bei der Parkplatzerstellungsplicht» und die damit verbundene Stärkung der Gemeindeautonomie bei der Regelung des Parkierungsbedarfs.
Eine Änderung der bisherigen Praxis hätte den Vorteil, dass die Gemeinden flexibel auf die örtlichen Gegebenheiten reagieren können. Sie sind am besten vertraut mit den Mobilitätsformen und -ansprüchen sowie den Siedlungsstrukturen und Nutzungen in ihrem jeweiligen Gemeindegebiet. Konkret würde den Gemeinden die Ausarbeitung eines eigenen Reglements und einer eigenen Verordnung ermöglicht.
Im Rahmen der Vernehmlassung haben sich die Gemeinden der Birsstadt bereits Gedanken zur Umsetzung gemacht und eine mögliche Praxisanwendung in einem provisorischen Reglemententwurf aufgezeigt. Dabei konnte auf die bisherigen Erfahrungen mit Parkplatzreduktionen im Rahmen von Quartierplänen zurückgegriffen werden.

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